adidas gewinnt das Urheberrecht bei Kanye Wests Yeezy Boost 350
adidas gewinnt das Urheberrecht bei Kanye Wests Yeezy Boost 350 Sneakern

adidas gewinnt das Urheberrecht bei Kanye Wests Yeezy Boost 350 Sneakern

Na Freunde, der Titel klingt doch etwas reißerisch, oder? Vermutlich seid ihr auch davon ausgegangen, dass adidas sich natürlich die Rechte am legendären Yeezy Sneaker gesichert hat. Doch ganz so einfach war es dann doch nicht. In diesen Sneaker News informieren wir euch, was wirklich dahinter steckt und mit welchem Kampf adidas diese Urheberrechtsanmeldung doch durchgeboxt hat. 

Adidas hat bereits 2017 versucht einen US Urheberrechtsschutz für die Yeezy Boost 350 Versionen 1 und 2 anzumelden. Doch anders als erwartet, wurde diese Anmeldung abgelehnt. Gleich zweifach. 

Doch adidas hat nicht aufgegeben und das “Review Board of the U.S. Copyright Office” beim dritten Anlauf überzeugen können. Doch wieso kam es überhaupt zu dieser Schwierigkeit? Das Besondere daran ist, dass adidas diesen Sneaker nicht als Sneaker schützen wollte, sondern als Kunstwerk bzw. Skulptur. Die gesamte Anmeldung hat nun also zwei Jahre gedauert. 

Als Argument für die Ablehnung wurde angemerkt, dass die Sneaker Gebrauchsgegenstände sind und so nicht urheberrechtlich geschützt werden können. In den USA ist es so, dass man kein Urheberrecht auf nützliche Gegenstände anmelden kann. Lediglich auf Kunst. 

Bei der zweiten Ablehnung wurde als Grund genannt, dass das Design nicht einzigartig genug sei. Erst nach mehrfachen Anläufen und Schreiben von Anwälten wurde diese Entscheidung zurückgezogen. Manchmal ist es wohl doch gut, wenn man ein multinationaler Großkonzern ist. 

Wie sind die Yeezy Boost 350 Sneaker nun geschützt? 

Das ist eigentlich ziemlich interessant, denn der Sneaker wurde als Skulptur sehr nüchtern beschrieben. Konkret wurde dabei die erste Version des Yeezy Boost 350 Sneakers folgendermaßen beschrieben: “unregelmäßige schwarze Linien verschiedener Längen und Formen auf einem grauen Stoff mit einem schwarzen Halbkreis im Bogen und einem orange gepunkteten Streifen auf einer cremeweißen Fersenschlaufe”. Klingt ziemlich unsexy, oder?

Falls ihr nun denkt, dass die zweite Version besser beschrieben ist, dann habt ihr euch leider getäuscht. Die zweite Version wurde folgendermaßen beschrieben: “mehrere graue Linien in einem Wellenmuster mit einem dicken orangefarbenen Streifen auf der Laufsohle, der zur Ferse des Sneakers hin verblasst, mit einer sekundären inneren orangefarbenen Schicht, die eine intermittierende orange Färbung hinzufügt.” 

Ah, ja. Dann wissen wir jetzt, also definitiv Bescheid. 

Diese Entscheidung war für adidas enorm wichtig. Aktuell war es nämlich so, dass verschiedene Design-Elemente von anderen Herstellern einfach übernommen werden konnten, ohne dass sie geschützt waren. Mit diesem Urteil hat adidas nun etwas Handfestes in der Hand um gegen solche Firmen vorgehen zu können. Also definitiv ein wichtiger Meilenstein für adidas und für uns als Sneakercommunity, denn so bleibt der adidas Yeezy Boost 350 definitiv etwas Besonderes. 

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